Der gesetzlich Eigenanteil errechnet sich über:
- 10% des Fahrpreises
- Mindestens 5,00€ und höchstens 10,00€
Laut dem „SGB V“ werden die Kosten, die bei den Dialysefahrten entstanden sind, wie folgt mit der Krankenkasse verrechnet:
§ 60 Fahrkosten SGB V (1) Die Krankenkasse übernimmt nach den Absätzen 2 und 3 die Kosten für Fahrten einschließlich der Transporte nach § 133 (Fahrkosten), wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind. Welches Fahrzeug benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall.
Buchen Sie noch heute Ihre Taxifahrt! Telefonisch oder direkt in unserer Filiale.