Dialysefahrten

Dialysefahrten
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Abrechnung von Dialysefahrten

Dialysefahrten können bei Patienten, je nach Krankheitsbild, mehrmals die Woche nötig sein. Doch wer übernimmt in diesem Fall die Kosten für die Fahrten?

Grundsätzlich gilt: Dialysefahrten müssen zuvor von Ihrem Arzt verordnet und durch Ihre Krankenkasse genehmigt worden sein. Sie sollten vor Fahrtantritt deshalb einen entsprechenden Antrag stellen. Die einzige Ausnahme stellen hier stationäre Behandlungen dar.

Am 22. Januar 2004 wurden die Krankentransportrichtlinien geändert. Hiernach sollen die Krankenkassen grundsätzlich nach wie vor die Kosten der Fahrten übernehmen. Die einzige Neuerung ist die Zuzahlung, die der Patient jetzt leisten muss. Diese wird allerdings bereits zuvor mit der Genehmigung durch die Krankenkasse geregelt. Im Großen und Ganzen besteht dadurch mehr Rechtssicherheit.


Fuhrpark des Taxi Unternehmens Taxi autoka

Der gesetzlich Eigenanteil errechnet sich über:

  • 10% des Fahrpreises
  • Mindestens 5,00€ und höchstens 10,00€

Laut dem „SGB V“ werden die Kosten, die bei den Dialysefahrten entstanden sind, wie folgt mit der Krankenkasse verrechnet:

§ 60 Fahrkosten SGB V 
(1) Die Krankenkasse übernimmt nach den Absätzen 2 und 3 die Kosten für Fahrten einschließlich der Transporte nach § 133 (Fahrkosten), wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind. Welches Fahrzeug benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall. 


Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__60.html

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