Für eine problemlose Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich. Diese umfassen beispielsweise die ärztliche Verordnung von Krankenfahrten, die vorab von Ihrer Krankenkasse genehmigt sein muss, sowie eine detaillierte Dokumentation jeder einzelnen Fahrt. Unser Team sorgt dafür, dass alle notwendigen Unterlagen korrekt vorbereitet und fristgerecht eingereicht werden können.
Gemäß dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) sind Patienten dazu verpflichtet, einen Eigenanteil zu den Kosten der Fahrten beizutragen. Dieser Eigenanteil beträgt:
- 10% des Fahrpreises
- Mindestens jedoch 5,00 € und höchstens 10,00 € pro Fahrt
Diese Regelung stellt sicher, dass Patienten an den Kosten beteiligt sind, jedoch nicht übermäßig belastet werden. Der festgelegte Rahmen von mindestens 5,00 € und höchstens 10,00 € gewährleistet, dass der Eigenanteil für die Patienten kalkulierbar und fair bleibt.
Nach § 60 des SGB V übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Fahrten, einschließlich der Transporte nach § 133, wenn diese im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind.
Das bedeutet, dass Fahrten zu Dialysebehandlungen, die medizinisch unvermeidbar und für die Behandlung des Patienten essenziell sind, grundsätzlich von der Krankenkasse übernommen werden. Die Entscheidung über das geeignete Transportmittel richtet sich dabei nach der medizinischen Notwendigkeit, die individuell für jeden Einzelfall bewertet wird.